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    Das monatlich zu entrichtende Schulgeld wird durch den "Gesundheitsbonus für die Berufsfachschulen" vom Freistaat Bayern teilweise getragen. Somit entsteht für die Ausbildung die sog. "Schulgeldfreiheit".

    Jedoch sind Verwaltungs- und sonstige Gebühren nicht vom sog. "Gesundheitsbonus" umfasst. Daher erheben wir eine sogenannte Aufwandspauschale i.H.v. 60,00€ (Spindnutzung mit Kaution, Nutzung therapeutischer Trainingsgeräte, Nutzung der Medplattform), welche pro Monat fällig ist.