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    Masseur und med. Bademeister - Ausbildungsablauf

    Ausbildungsablauf an der Berufsfachschule für Masseure und medizinische Bademeister

    Nach dem Schulstart werden sofort die ersten Grundlagen in Theorie und Praxis vermittelt. Dabei legen wir auf die Selbsterfahrung der Schüler großen Wert. Wir halten es für sinnvoll, dass die Situation, in der sich ein Patient uns gegenüber befindet, auch von uns „erfahren“ wird! Außerdem versuchen wir dadurch alle Lerntypen gleichermaßen zu bedienen.

    Den Lehrplänen liegt die Schulordnung für die Berufsfachschulen für Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Massage und Orthoptik (Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe - BFSO HeilB) vom 18. Januar 1993 zu Grunde.

    Die Ersten sechs Monate der Ausbildung sind Probezeit. Abschluss dieser Probezeit bildet eine Zwischenprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung der Ausbildung ist.

    Nach bestandener Zwischenprüfung steht dem ersten stundenweisen Praktikumseinsatz nichts mehr im Wege. Vorbereitet und begleitet durch die jeweiligen Fachlehrer können somit viele neue Eindrücke gesammelt werden.

    Im weiteren Verlauf der Ausbildung wechseln sich folgende Unterrichtsmodelle ab:

    • Vormittags praktische Ausbildung am Patienten (wechselnd in den Abteilungen der physikalischen Therapie, im 4-Wochen Rhythmus), nachmittags Fachunterricht
    • Ganztags Fachunterricht

    Diese Modelle haben sich hervorragend bewährt.

    Die Schüler werden durch die praktischen Einsatzzeiten nicht überfordert und können Ihre gelernten Inhalte direkt ins Praktische umsetzen. So werden stetig immer mehr Therapiemethoden erlernt und nach einer kurzen Überprüfung direkt am Patienten eingesetzt. Das Einsatzspektrum wird erweitert und somit auch der spätere Berufseinstieg erheblich erleichtert. Ein Ausbildungskonzept aus der Praxis für die Praxis!

    Das Staatsexamen als Abschluss der Ausbildung

    Das Examen unterteilt sich in schriftliche, praktische und mündliche Prüfungen. Die unterrichtenden Fachlehrer bilden den Prüfungsausschuss und bereiten Sie natürlich optimal auf Ihr Examen vor. Am Tag der mündlichen Prüfung führt den Prüfungsvorsitz ein Beauftragter der Regierung von Niederbayern. An diesem Tag werden die Prüfungsergebnisse anhand der Examenszeugnisse mitgeteilt. Nach erfolgreich absolviertem Examen und Ableistung des Anerkennungspraktikums* dürfen Sie die folgende Berufsbezeichnung führen: 

    Staatlich geprüfte/r Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in

    *Das Anerkennungspraktikum muss an einer staatlich zugelassenen Stelle für 6 Monate erfolgen. Der Praktikant erhält dabei ein Gehalt.